Der katholische Friedhof
Gottesackerweg 7, 87439 Kempten
Frau Nadine Taubert und Frau Iris Weis
Tel.: 0831 25529, Fax: 0831 5206129
 
Büroöffnungszeiten:
Montag, Dienstag u. Freitag   von  08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag geschlossen
in dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro St. Lorenz
Tel. 0831/540 560-0

Öffnungszeiten des Friedhofs:

April - 15. November    07.00 - 20.00 Uhr
16. November - März 08.00 - 17.00 Uhr

Heiligabend  08.00 - 19.00 Uhr

Über nachstehende Links können Sie sich über die verschiedenen Grabmäler und die dafür anfallenden Kosten informieren

Hintergrund
In erster Linie ist unser Friedhof ein Ort der Trauer und Besinnung, aber auch ein Ort des Lebens und der Begegnung. Für viele von uns wirkt ein Besuch auf dem Friedhof sehr entspannend und bietet eine Möglichkeit des Nachdenkens und der Meditation.
Auf dem Katholischen Friedhof in Kempten erfolgen seit 1804 Beisetzungen. Im Jahre 1817 erhielt der Friedhof eine Kapelle mit einem kleinen Türmchen. Aus der Erbauungszeit stammen die Chorbänke, das Gestühl und der Altar. Dieser wird von einem historischen Bekenntniskreuz aus dem Jahre 1460 überragt, welches aus dem Franziskanerinnenkloster St. Anna stammt. 1839 wurden anlässlich der Turmvergrößerung zwei Glocken gestiftet. Die Aussegnungshalle von 1863 wurde 1992 durch ein neues Gebäude mit neuer Halle ersetzt. Der Architekt Andor Akos hat 1926 die Arbeiten für die Kriegergedächtniskapelle und die südliche Friedhofsmauer durchgeführt. Die nördliche Mauer am Adenauerring ist 1992 fertig gestellt worden.

Formalitäten
Die Anmeldung und Abwicklung der Bestattung wird in der Regel durch ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl abgewickelt. Sofern die Bestattung nicht in einer bereits vorhandenen Grabstätte stattfinden soll, müssen sich die Hinterbliebenen mit der Frage auseinander setzen, welche Bestattungsform gewünscht wird und welche Grabart dafür in Frage kommt.

Art und Form der Bestattung und Trauerfeier
Es stehen zwei Bestattungsformen zur Verfügung: die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Welche Form „die Richtige“ ist kann jeder nur für sich selbst bestimmen. Sinnvoll ist auf jeden Fall, seine eigene Wahl zu Lebzeiten schriftlich zu bestimmen.

Erdbestattung
Bei der Erdbestattung wird der Sarg unmittelbar nach der Trauerfeier gemeinsam mit allen Trauergästen zum Grab begleitet und dort in die Erde gelegt.

Feuerbestattung
Wenn der Verstorbene eine Feuerbestattung gewünscht hat, findet auf dem Kath. Friedhof oder dem Zentralfriedhof eine Trauerfeier in Anwesenheit des Sarges statt. Anschließend wird der Sarg in das Krematorium überführt. Bedingt durch den Vorgang der Einäscherung findet die Urnenbeisetzung zu einem späteren Zeitpunkt statt.

Urnenbestattung
Alternativ zu den beiden genannten Möglichkeiten gibt es noch die Urnentrauerfeier. Anstelle einer Zeremonie am Sarg findet nach der Einäscherung eine Feier statt. Hierbei steht nur eben nicht der Sarg, sondern die Urne des Verstorbenen im Mittelpunkt der Feier.

Das Grab ist für die Angehörigen ein Ort, zu dem sie gehen, an dem sie den Verstorbenen besuchen können und dies ist für viele Trauernde gerade in der ersten Zeit eine große Hilfe. Art der Grabstätten:
• Wahlgräber für Erdbestattung (eine oder mehrere Grabstellen)
• Wahlgräber für Urnenbestattung
• Sammelurnengrab
• Urnengrab unterm Apfelbaum
Die festgelegte Ruhezeit beträgt 12 Jahre. Über diese Zeit hinaus ist eine Verlängerung des Nut-zungsrechts bei allen Wahlgräbern möglich. Die Lage der Wahlgräber für Erd- und Urnenbestattung kann auf dem Kath. Friedhof frei gewählt werden, sei es, dass Sie persönliche Vorsorge treffen wollen, oder ein Todesfall die Notwendigkeit erzwingt. Vor einiger Zeit ist auf dem Kath. Friedhof ein Sammelurnengrab eingerichtet worden. Hier finden jene eine würdevolle Grabstelle, die keine Angehörigen in der Nähe haben die sich um die Pflege des Grabes kümmern könnten, oder alleinste-hend sind. Das Sammelurnengrab hat nichts mit der um sich greifenden „anonymen“ Bestattung zu tun. Anonym meint „ungenannt“, namenlos. Doch gerade für die christliche Trauerkultur ist seit den frühen christlichen Jahrhunderten das namentliche Gedenken ein zentrales Element. Die Satzung des Friedhofs können Sie zur Ansicht herunterladen. Dort finden Sie auch die Grabgebühren.
 

Ihr sollt nicht um mich weinen.
Ich habe ja gelebt.
Der Kreis hat sich geschlossen,
der zur Vollendung strebt.
Glaubt nicht wenn ich gestorben,
dass wir uns ferne sind.
Es grüßt euch meine Seele
als Hauch im Sommerwind.
Und legt der Hauch des Tages
am Abend sich zur Ruh’
send ich als Stern vom Himmel
euch meine Grüße zu.